Als Hebamme sind wir die Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach.
Wir arbeiten auf Grundlage des Hebammengesetzes (HebG vom 4.Juni 1985), der Berufsordnung NRW und den Mutterschaftsrichtlinien.
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
Die grundsätzlichen Hebammentätigkeiten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privat Versicherte sollten sich das Leistungsangebot der Krankenkasse schriftlich zusenden lassen.
Weitere Informationen findest Du auf der Internetseite des Deutschen Hebammen Verbandes unter der Rubrik "Familie".
Zu Beginn der Betreuung triffst Du dich mit der ausgewählten Hebamme zu einem Vorgespräch, bei dem Dein Betreuungsbedarf erwogen wird und alle sich einen ersten Eindruck voneinander schaffen können.
Über regelmäßige Termine in der Schwangerschaft kannst du mit der Hebamme ein vertrautes Verhältnis aufbauen.
Wir lernen einander kennen, sodass Ihr in der Zeit des "Eltern werdens" gestützt und gefördert seid.
Wenn du möchtest, kannst Du deine Hebamme regelmäßig zur Vorsorge sehen- auch im Wechsel mit deinem Frauenarzt/ärztin.
In den Mutterschaftsrichtlinien ist genau festglegt, was eine Vorsorge in der Schwangerschaft beinhaltet.
Dazu zählt:
Zusätzlich ist eure Hebamme bei Fragen oder Problemen eure Ansprechpartnerin.
Nach der Geburt besucht eure Hebamme euch zu Hause im sogenannten Wochenbett.
Die gesamte Zeit des Wochenbettes (bis zu 12 Wochen) kommt sie zum Hausbesuch - je nach Bedarf und Notwendigkeit.
Neben Gesprächen und Beantworten von Fragen, beobachtet und überprüft die Hebamme das Wohlbefinden von Mutter und Neugeborenen.
Dazu zählt:
Nach dieser Zeit ist sie weiterhin eure Ansprechpartnerin rund um das Thema Stillen oder Beikosteinführung.
In der "Hebammerei" bieten wir zu der alltäglichen Hebammenarbeit unterschiedliche Angebote an:
Liebe Familien,